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In der Wohngebäudeversicherung ist das im Versicherungsvertrag bezeichnete Gebäude versichert. Darüber hinaus sind Werkzeuge und Material, die für die Instandhaltung nützlich sind, sowie Dinge, die dem Eigentümer gehören und für Wohnzwecke dienen, mitversichert. Sachen, die der Mieter für seinen persönlichen Bedarf anschafft oder die er übernommen hat, sind durch die Wohngebäudeversicherung nicht mit abgesichert. Daher konkret: Welche Schäden deckt eine Wohngebäudeversicherung ab? Versichert sind Schäden am Wohngebäude, wenn dafür folgende Umstände Ursache waren:
Folgende Schäden sind in der Regel in der Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen:
Als Versicherungsnehmer sollte man wissen, dass sich jede Gefahrengruppe auch einzeln versichern bzw. ausschließen lässt. Als mögliche Versicherungssumme stehen der Neuwert der Immobilie, der Zeitwert sowie der gemeine Wert (erzielbarer Verkaufspreis) zur Auswahl. Weiterhin kann mit dem Versicherungsunternehmen vereinbart werden, dass ein Abzug wegen Unterversicherung weg fällt. Auf alle Fragen des Versicherungsunternehmens hat der Versicherungsnehmer wahrheitsgemäß zu antworten. Jedweder Schaden am versicherten Wohngebäude ist dem Versicherer sofort anzuzeigen. Die Schadenstelle darf nicht verändert werden, solange der Versicherer dafür noch keine Zustimmung gegeben hat.