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Die private Krankenversicherung lockt mit vielen Vorteilen. Kürzere Wartezeiten beim Arzt oder ein größerer Komfort im Krankenhaus werden immer wieder angeführt, wenn es darum geht, warum eine private Krankenversicherung der gesetzlichen vorzuziehen ist. Allerdings eignet sich eine private Krankenversicherung nicht für jedermann. Aber wer kann eine private Krankenversicherung abschließen?
Um eine private Krankenversicherung abschließen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Eine der Bedingungen ist, dass der Versicherungsnehmer nicht unter die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung fällt. Dazu gehören Beamte, Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sowie Studenten, Selbstständige und Freiberufler.
Beamte
Beamte erhalten eine Krankheitskosten-Beihilfe von der Landes- oder Kommunalbehörde, sprich ihrem Dienstherren. Alle weiteren Kosten können Beamte mit speziellen “Beihilfe-Tarifen“ versichern, die ihr privater Krankenversicherer anbietet.
Höher verdienende Angestellte
Als Angestellter mit einem hohen Gehalt können Sie ganz einfach in die private Krankenversicherung wechseln. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jedes Jahr neu festgesetzt, die Versicherungspflichtgrenze liegt derzeit bei 50.850 € im Jahr. Früher musste man drei Jahre am Stück über dieser Grenze liegen, um in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Mittlerweile ist dies aber kein Muss mehr.
Studenten
Falls Sie Student sind, können sie ebenfalls eine private Krankenversicherung abschließen. Stellen Sie den Antrag am besten zu Beginn des Studiums oder wenn Ihre kostenlose Familienversicherung ausläuft. Die privaten Krankenversicherer bieten spezielle Tarife für Studenten bis zum 30. Lebensjahr an. Allerdings kommen individuelle Faktoren zum Tarif hinzu, wie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand sowie bestehende Vorerkrankungen. Auch hier gilt: Anträge können aufgrund des Gesundheitszustands abgelehnt werden.
Freiberufler
Für Freiberufler besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu dieser Berufsgruppe zählen beispielsweise Ärzte, Steuerberater oder Geschäftsführer von GmbHs. Die privaten Versicherer bieten diverse Tarifvarianten an, die mit verschiedenen Optionen genau auf den individuellen Bedarf angepasst werden können.