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Unisex-Tarife: Gleichbereichtigung in der Versicherungsbranche

Mit der Bezeichnung Unisex-Tarife halten ab Dezember 2012 neue Tarife in der Versicherungsbranche Einzug. So berichtete die Zeitschrift “Capital” in Heft 07/2012. Zumindest im Bereich der Lebensversicherungen und der Krankenversicherungen sind entsprechende Änderungen geplant. Die Schreiben an die Versicherungskunden sind bereits erfolgt bzw. werden noch erfolgen. Beispielsweise werden die privaten Rentenversicherungen für Männer ab dem 21. Dezember 2012 teurer werden. Insgesamt jedoch ändert sich durch die Einführung der Unisex-Tarife nicht viel bei bestehenden Verträgen. Bestandskunden müssen also nur im Ausnahmefall reagieren. Neuabschlüsse beruhen dann jedoch auf der gemeinsamen Risikogruppe Frauen und Männer.

Vertragsänderungen müssen beide Seiten zustimmen

Trotzdem kann sich auch für Bestandskunden der genaue Blick in die Versicherungsschreiben lohnen. Sollten sich darin Vertragsänderungen befinden – oder der Versicherungsnehmer plant selbst Anpassungen seiner Police – empfiehlt sich eine genaue Prüfung. Beiträge und Versicherungssummen werden ab dem 21. Dezember jeweils für das Geschlecht teurer, das bisher weniger zahlen musste. Die Europäische Kommission schreibt in ihrer Leitlinie für die neuen Unisex-Verträge vor, dass bei Vertragsänderungen, denen beide Seiten zustimmen müssen, ab sofort die neuen Unisex-Vertragsrichtlinien gelten.

Änderungen für Bestandskunden auf Wunsch oder gar nicht

Wenn Versicherungskunden eine Wahlmöglichkeit für die Erhöhung des Versicherungsschutzes innerhalb ihrer Policen vereinbart haben, wird sich nichts ändern am Vertrag, auch wenn sie diese Option in Anspruch nehmen. Bisherige Konditionen gelten auch weiterhin, wenn sie im Vertrag fix enthalten sind. Männer, die für ihre Rentenpolicen eine dynamische Beitragssteigerung im Vertrag vereinbart haben, bezahlen auch zukünftig weniger als Frauen. Ebenso behalten bisherige Konditionen ihre Gültigkeit, wenn sich die Laufzeit automatisch verlängert oder der Versicherungskunde zu seltenen Anlässen seinen Vertrag anpassen darf.

Anders in der Krankenversicherung, wo Versicherte auf Wunsch ihren bisherigen Tarif in den Unisex-Tarif wechseln können. Besonders für junge Frauen oder ältere Männer kann dieser Umstieg interessant sein.

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