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Rechtsschutzversicherung deckt nicht alles ab

Schließt man eine Rechtsschutzversicherung ab, glaubt man sich auf der sicheren Seite. Diese springt schließlich bei einem Rechtsstreit ein. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn nicht immer deckt eine solche Versicherung sämtliche Bereiche ab.

Ausschluss riskanter Geschäfte

Eine Rechtsschutzversicherung darf nämlich den Versicherungsschutz für Streitigkeiten die im Zusammenhang mit Glücksspielen, Spekulations- und Kapitalanlagegeschäften ausschließen. Das Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf befand, dass solche generellen Ausschlussklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rechtsschutzversicherungen wirksam sind. Der Versicherte ist dadurch jedoch nicht benachteiligt.

Klausel in AGB`s bestätigt

Das Gericht bestätigte in einem Richterspruch (Az.: I-6 U 78/14) die Rechtmäßigkeit einer Klausel in den AGB`s einer Rechtsschutzversicherung. In dieser Klausel ist festgehalten, dass kein Versicherungsschutz bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang „mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin-, Options- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften, Gewinnversprechen sowie Kapitalanlagegeschäften aller Art besteht.“

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts darf eine Rechtsschutzversicherung die Leistungspflicht für solche hochriskanten Geschäfte generell ausnehmen. Diese Streitfälle sind besonders kostenintensiv und häufig.

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