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Hausratversicherung – Sicherheit in der dunklen Jahreszeit

In der dunklen Jahreszeit, während der Wintermonate, steigt auch die Zahl der Haus- und Wohnungseinbrüche. Hier kommen schnell Schadenssummen von mehreren tausend Euro zusammen. Die gestohlenen Sachen sind dabei noch nicht eingerechnet.

Was zu beachten ist

Eine Hausratversicherung schützt davor und diese sollte auch den Tarifbaustein, Grobe Fahrlässigkeit, beinhalten. Denn kommt es zum Schadensfall, sind Mieter und Eigentümer mit damit gut beraten. Policen mit diesem Extraschutz sind nämlich kaum teurer. Der Aufpreis von rund 15 Euro, denn ohne diesen darf die Versicherung prüfen, ob der Versicherungsnehmer den Schaden eventuell mitverursacht hat. Lässt man z.B. beim verlassen des Hauses ein Fenster angekippt, handelt man unter Umständen grob fahrlässig. Hier zahlt die Versicherung im schlimmsten Fall keinen Cent.

Wiederbeschaffungswert wird erstattet

Wenn ein Schaden eingetreten ist, zahlt die Hausratversicherung nicht nur den Wiederbeschaffungswert für sämtlich entwendete Gegenstände. Darüber hinaus übernimmt sie außerdem die Reparaturkosten für beschädigte Sachen w.z.B. Fenster oder Türen.
Wurden sogar elektronische Geräte wie Fernseher oder Smartphones gestohlen, wird auf Grund einer Sonderregelung nicht der Anschaffungspreis erstattet, sondern der Preis, was das entsprechende Gerät gerade auf dem Markt kostet. Auch Wertsachen sind mitversichert, allerdings nur bis maximal 40% der Versicherungssumme. Ist Bargeld abhandengekommen, hängt die Entschädigung vom jeweiligen Versicherer ab. Im Durchschnitt liegt die Rückerstattung hier bei 1.500 Euro.

Was ist nach Einbruch zu tun?

-sofort die Polizei informieren
-Fotos machen und eine Liste bei der Polizei einreichen
-Kreditkarten oder EC-Karten umgehend sperren
-Einbruch/Schaden der Versicherung melden und Polizeibericht nebst Fotos mitsenden

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