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Solarenergie: Kürzungen fallen geringer aus

Nach zähem Kampf heißt es durchatmen in der deutschen Solarbranche. Die in den letzen Wochen kontrovers diskutierte Kürzung der Solarförderung wird geringer ausfallen als angenommen. Zwar sollen die Subventionen weiterhin wie geplant um bis zu 30 Prozent gesenkt werden, aber nicht mehr für gesamt Stromerzeugung. Auch sollen die Übergangsfristen verlängert werden.

Solaranlagen auf Dächern für die bis zum 24.Febaruar 2012 ein Netzanschluss beantragt wurde und bis zum 30.Juni 2012 ans Netz gehen, sollen auch die bisherige Förderung bekommen. Noch länger gilt die Übergangsfrist bei Freiflächen-Anlagen auf Konversionsflächen, also beispielweise in ehemaligen Kasernen. Hier wird den Betreibern noch bis zum 30. September 2012 Zeit für einen Netzanschluss eingeräumt, um die alten Fördersätze zu erhalten. In den letzten Wochen hatten besonders die Bundesländer auf eine Verlängerung der Fristen gedrängt um bereits laufende Projekte nicht zu gefährden und Lieferanten oder Handwerker nicht in Schwierigkeiten zu bringen. Die Bundesregierung hatte sich bisher gegen lange Fristen gewehrt um einen künstlichen Solarboom vor den Stichtagen zu vermeiden. Denn viele Bürger hatten sich in der Vergangenheit immer kurz vor der Ablauf von Fristen noch eine Photovoltaikanlage zugelegt um von den höheren Subventionen noch zu profitieren.

Photovoltaikanlagen sind Anlagen die man sich installieren kann um aus der Energie der Sonne Strom zu erzeugen. Das auftreffende Sonnenlicht wird durch die Solaranlage mittels chemischer Reaktionen in elektrische Energie umgewandelt. Natürlich das für eine ausreichende Sonneneinstrahlung und der richtige winkel zur Sonne notwendig. Da die meisten Photovoltaikanlagen den Witterungsbedingungen über das ganze Jahr schutzlos ausgeliefert ist, empfiehlt es sich online eine Photovoltaikversicherung zu vergleichen und abzuschließen. Damit ist auch der langfristige und kostengünstige Betrieb der Solaranlage gewährleistet, denn die Reparaturen können oft den Geldbeutel des Besitzers der Anlage sprengen

 

 

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