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Das Erneuerbare – Energien – Gesetz

Das Erneuerbare Energien Gesetz, kurz EEG, regelt die Förderunge von Strom aus Wind- und Solaranlagen. Investoren die solche Anlagen betreiben, bekommen 20 Jahre lang einen garantierten Abnahmepreis für den Strom der durch sie produziert wird. Dieses Gesetz wurde im Herbst 2012 erlassen. Die Bundesregierung will damit die Energiewende fördern.

Ziel ist es, dass bis zum Jahr 2020 rund 35 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt werden soll. Die Kosten die durch diese Förderunge entstehen sollen durch den deutschen Stromkunden getragen werden. Die so genannte EEG-Umlage wird bei jedem privaten Verbraucher auf die Stromrechnung durch den jeweiligen Anbieter aufgeschlagen.
Die Höhe errechnet sich aus der Differenz zwischen den festgelegten Preisen für Ökostrom und dem Verkaufspreis an der Strombörse.
Da der Preis an der Strombörse auf Grund des immer höher werdenden Angebotes sinkt, steigen die Ausgleichszahlungen und die Umlage wird dadurch höher.

Großabnehmer sind von der Umlage befreit

Da Großkunden, die zum Teil sogar komplett von den Stromnetzentgelten befreit sind, diese Umlage nicht zahlen müssen, steigt die Rechnung der kleinen Verbraucher.
Begründet wird die Befreiung größerer Unternehmen mit der Wettbewerbsfähigkeit

Durch einen einfachen Strompreisvergleich kann jeder Haushalt einige Hundert Euro im Jahr einsparen und indirekt Druck auf die Anbieter ausüben.
Ein Strompreisvergleich lässt sich bequem über das Internet durchführen.

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