Zum Inhalt springen

Steuersenkung bei Krediten im „Family Business“

Wer innerhalb der Familie Kredite vergibt, kann künftig Steuern sparen. Gesenkt werden die Steuern auf die erzielten Zinsen, während der Kreditnehmer diese als Werbungskosten geltend machen kann.

Innerhalb einer Familie kann künftig Geld gespart werden. Mehrere Urteile des Bundesfinanzhofs sorgten dafür, dass Kreditgeber, die Geld an einen nahen Angehörigen verleihen, nur 25 Prozent statt wie bisher 45 Prozent Steuern auf die Zinserträge zahlen müssen.

Die Kosten des Kreditnehmers hingegen werden steuerlich voll berücksichtigt, wenn mit dem Kredit ein Einkommen erzielt werden soll – wie mit dem Kauf eines Mietobjekts. In diesen Fällen werden die Zinsen als Werbungskosten und Betriebsausgaben angerechnet und berücksichtigt.

Innerhalb einer Familie lässt sich folglich Geld sparen, da die Kreditgeber steuerlich begünstigt werden, während die Kreditnehmer die Ausgaben unter Umständen voll geltend machen können.

Strenge Bedingungen für die Familiengeschäfte

Diese Steuervergünstigungen funktionieren innerhalb enger Grenzen. Der Kredit muss vertraglich festgehalten werden, inklusive Laufzeit, Art und Zeitpunkt der Zinszahlung. Der Kreditgeber muss ein nachweisbares Interesse an dem Kreditabschluss und den daraus entstehenden Erträgen haben. Auf diese Weise sollen Scheingeschäfte verhindert werden.

Der Personenkreis, innerhalb dessen diese Kreditregelung gilt, umfasst die Kernfamilie von Eltern, Kindern, Ehegatten bzw. Lebenspartner. Auch die Geschwister und deren Ehegatten oder Lebenspartner sowie Pflegekinder und Pflegeeltern profitieren bei Kreditvergaben von den steuerlichen Regelungen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert