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Wenn Paare für die Zukunft planen

Für Frischvermählte ist es sicher noch etwas verfrüht, an eine gemeinsame Altersvorsorge zu denken. Wenn Paare für die Zukunft planen wollen, halten Experten einige andere Schritte in der Finanzplanung erst einmal für wichtiger. Die Grundlage, damit sinnvoll geplant werden kann, liegt im Haushaltsbudget. Deshalb sollten Paare gleich zu Beginnen eines Zusammenlebens klären, wie die monatlichen Ausgaben zu organisieren sind und entsprechende Festlegungen treffen. Um herauszufinden, wie viel Geld überhaupt im Monat ausgegeben wird, empfiehlt sich das Führen eines Haushaltsbuches. Nach ungefähr drei Monaten kann man daraus bereits einige Verallgemeinerungen und Ableitungen für die Zukunft treffen. Dabei werden die Ausgaben nach Bereichen aufgeschlüsselt, z. B. Lebensmittel, Gastronomie, Fahrtkosten, Auto, Miete usw.

Eigene Finanzen regeln

Bevor man viel Zeit und Ideen in eine gemeinsame Finanzplanung steckt, sollte jeder Partner seine eigenen Finanzen in Ordnung bringen. Schulden beispielsweise gehören nicht ins gemeinsame Budget. In der Frage, welche Konten man bedienen möchte, so empfehlen Verbraucherzentralen drei Konten. Zwei Konten gehören jedem Partner persönlich, und eines wird für alle gemeinsamen Kosten eingerichtet und entsprechend von beiden bedient. Sind größere Anschaffungen angedacht, müssen die Kosten entsprechend auf beide Partner verteilt werden. Es ist unbedingt wichtig, dass jeder der Partner ein eigenes Budget zur Verfügung hat, um daraus persönliche Dinge und auch Kleidung zu kaufen.

Altersvorsorge für beide sichern

Nach dem finanziellen Budget für jeden einzelnen Partner sowie die Aufteilung der gemeinsamen Kosten und Anschaffungen kann über notwendige Versicherungen nachgedacht werden. Beispielsweise können die Hausratversicherung und die Haftpflichtversicherung bei einem gemeinsamen Haushalt zusammengelegt werden. Mit einer Risikoversicherung sollten der Partner bzw. die Kinder finanziell abgesichert werden. Vermögenswirksame Leistungen, die über den Arbeitgeber in Anspruch genommen werden könne, sollten für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge genutzt werden. Fällt die Frau wegen der Elternzeit beruflich aus, sollte der Mann die Kosten für eine weiterlaufende Altersvorsorge der Frau mittragen.

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