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Riester-Reform vorerst vom Bundesrat gestoppt

Neulich war das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz, welches unter anderem auch die Reform der Riester-Rente beinhaltet, Gegenstand im Bundesrat. Dieses Gesetz soll die private Altersvorsorge stärken und für Verbraucher einen verbesserten Schutz bei diversen Produkten zur Altersvorsorge ermöglichen. Dennoch wurden von der Länderkammer Details des Gesetzes bemängelt. Deshalb wurde auf den gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag verwiesen.

Zu starke Begünstigung der Riester-Rente

Die Länderkammer störte sich beim Punkt der Riester-Rente daran, dass das Kapital zur Altersvorsorge, welches speziell in Wohneigentum investiert wird, im Vergleich der Verhältnisse zu anderen Vertragsarten zu stark begünstigt werde.
Weiterhin befanden die Mitglieder des Bundesrates die Anhebung des Förderhöchstbetrages bei der Rürup-Rente für unangemessen. Dieser soll um 4.000 Euro von 20.000,00 Euro auf 24.000,00 Euro angehoben werden. Diese Anhebung um 20 Prozent ist nach Auffassung der Länderkammer um ein vielfaches höher als die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Produktinformationsblatt unausreichend

Weiterhin folgte der Bundesrat dem Antrag Baden-Württembergs zur Kostentransparenz. Im Antrag heißt es, dass die geplanten Produktinformationsblätter zwar die Kosten für die Verbraucher nachvollziehbarer machen, jedoch die Grundprobleme der hohen Kosten damit nicht gelöst sind. Somit bringe auch die geplante Begrenzung der Wechselkosten nichts.

Kostenbegrenzung geplant

Verbraucher stehen der privaten Altersvorsorge, die steuerlich gefördert wird, auf Grund der zum Teil hohen und sehr intransparenten Kosten zurückhaltend gegenüber. Diese Kosten belaufen sich einer aktuellen Untersuchung zu Folge für Vertrieb, Verwaltung und Abschluss von 1,5 Prozent bis zu 9,4 Prozent der Gesamtkosten für Beiträge und Zulagen.
Deshalb soll es eine Kostenbegrenzung für geförderte Altersvorsorgeprodukte geben, um den Wettbewerb effizienterer Altersvorsorgeprodukte zu ermöglichen.
Noch in der laufenden Legislaturperiode soll die Einführung der Kostenbegrenzung für geförderte Altersvorsorgeprodukte erfolgen.

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