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Das EEG unter der Lupe des Rechts

In Berlin hat die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität das Erneuerbare Energien Gesetz auf den Prüfstand gehoben. Alles andere als erfreulich, ist das Ergebnis für die EEG-Befürworter.

Die Rechtsanalyse kommt zum Ergebnis: “Das EEG ist verfassungs- und europarechtswidrig.” Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski leitet an der Universität das “Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht in der kommunalen Wirtschaft e.V.”. Mitglieder, die sich aus Stadtwerken, Stromhändlern, Anwaltssozietäten und Fachleuten aus der Energiewirtschaft zusammensetzen, tragen das Institut. Untersucht werden im EWeRK aktuelle energierechtliche und energiewirtschaftliche Fragen aus der Sicht kommunaler Unternehmen und der Marktteilnehmer auf den Energie- und Versorgungsmärkten.
Die erarbeitete Analyse des Prof. Schwintowski ist jedoch für die heute gültige Fassung des EEGs vernichtend. Auf einer Pressekonferenz am 17. Februar, referierte Schwintowski die Ergebnisse an der Humbolt-Universität, in Zusammenarbeit mit Care-Energy. Dessen Chef, Martin Richard Kristek, hegt schon seit längerer Zeit Zweifel an der rechtlichen Konformität des EEGs. Diese Zweifel wurden nun bestätigt.

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