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Wenn der Versicherungsnehmer und der Halter eines Fahrzeuges nicht übereinstimmen, spricht man von abweichende Halterschaft. Oftmals wird die abweichende Halterschaft von Eltern genutzt, die ihre günstigere Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) an Kinder weitergeben möchten. Der Halter eines Fahrzeuges ist immer derjenige, der die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt und der auch die Kosten für das Fahrzeug trägt. Im Fahrzeugbrief oder -schein muss er deshalb nicht als Besitzer des Fahrzeuges eingetragen sein. Der Versicherungsnehmer bezahlt die Kfz-Versicherung und ist auch in anderen Fragen der Ansprechpartner für die Versicherungsgesellschaften.
Die abweichende Halterschaft ist bei den Versicherungsgesellschaften nicht erwünscht und teilweise auch nicht möglich. In der Regel akzeptieren die Versicherungsgesellschaften bei der abweichenden Halterschaft als Halter nur die Eltern, den Ehe- oder Lebenspartner oder ein Kind des Versicherungsnehmers. Für die Option abweichende Halterschaft muss der Versicherungsnehmer zumeist auch einen höheren Beitrag bezahlen.