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Tierhalterhaftpflicht – keine generelle Pflicht aber, sinnvoll

Etwa sieben Millionen Hunde leben in Deutschland in den Haushalten. Sie bereiten ihren Besitzern nicht immer nur Vergnügen, ab und zu gibt es auch mal Ärger. Hier ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll, denn diese springt bei etwaigen Schäden ein und bewahrt so den Besitzer vor einem möglichen Ruin. Das beliebteste Haustier in Deutschland ist mit ca. 12 Millionen Tieren die Katze. Gefolgt von etwa 7 Millionen Hunden, ca. 6 Millionen Nagetieren, 4 Millionen Vögel und rund 2 Millionen Aquarien. Nicht für all diese Tierarten muss eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Katzen, Vögel, Meerschweine und andere Kleintiere sind in der privaten Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert. Größere Tiere wie Hunde oder Pferde sind dies nicht.

Teilweise Versicherungspflicht für Hunde

In den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Berlin, Thüringen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt ist die Versicherungspflicht für Hunde vorgeschrieben. In den verbleibenden Bundesländern steht es jedem Hundehaltern frei, ihre Vierbeiner zu versichern. Ausnahmen bilden aber Hunderassen wie etwa Pit Bull oder Staffordshire Terrier. Diese gelten per Gesetz überall, mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern, als gefährliche Hunderasse.

Besitzer haftet bei Schäden mit seinem Vermögen

Es können nicht nur Personenschäden entstehen, etwa durch einen Biss. Hohe Sachschäden entstehen infolge dessen, wenn sich der Hund von der Leine losreißt und einen schweren Verkehrsunfall verursacht, bei dem sogar Menschen zu Schaden kommen. Ab hier kann es für den Hundehalter extrem teuer werden, denn er haftet grundsätzlich unbegrenzt und sogar mit Vermögen, welches er erst später erwirbt. Zerstört der Vierbeiner z.B. einen wertvollen Tisch eines Bekannten oder verschmutzt und beschädigt durch Anspringen dessen teuren Markenanzug, haftet der Hundehalter. Es ist aber nicht empfehlenswert, Versicherungen mit langer Laufzeit abzuschließen, nur weil diese vermeintlich günstiger sind. Hier ist es wie bei anderen Dingen ebenso sinnvoll, jedes Jahr aufs Neue zu vergleichen, welche Angebote der Markt anbietet. Wichtig sind hierbei nicht nur die anfallenden Beitragskosten, sondern auch die Deckungssummen nebst Deckungsumfang in den Vergleich der Tierhalterhaftpflichtversicherung mit einzubeziehen. Hundehalter unterliegen darüber hinaus der sogenannten Gefährdungshaftung. Im Klartext heißt das, Tierhalter können sogar für Schäden durch ihre Tiere haftbar gemacht werden, selbst wenn dabei kein eigenes Verschulden vorliegt.

Tierhalterhaftpflichtversicherung ist unumgänglich

Für alle Besitzer von Tieren ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung daher unumgänglich. Die Regulierung der Schäden entfällt dann auf den jeweiligen Versicherung. Die Versicherer stehen nicht nur für die finanziellen Folgen in Haftpflichtfällen ein, sie prüfen auch gleichzeitig, ob die Forderungen des Geschädigten auch rechtens sind.